Verpflegung:
ab 2022 : in der Regel nur noch Selbstversorgung
d.h. sie verpflegen sich vollständig in eigener Regie ;
Dazu stehen in beiden Häusern jeweils eine komplett ausgestattete Küche und ein Speiseraum zur Verfügung.
Vollpension nur noch in Einzelfällen und auf Anfrage.